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Prinzip der Privaten Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind ungefähr 10 Millionen Bürger versichert.

Die Versicherungsbeiträge werden nach wissenschaftlichen statistisch-mathematischen Modellen von Krankheitshäufigkeiten berechnet. Die Mitglieder bezahlen ihre Beiträge also nach Altersstruktur und Krankheitsrisiko unabhängig von ihrem Einkommen.

In der PKV müssen alle Mitglieder, also auch Familienangehörige wie nichtarbeitende Ehegatten/-gattinnen oder Kinder versichert werden, weshalb die private Versicherung für Familien in aller Regel teurer als bei den gesetzlichen Kassen ist. Es stimmt also nicht, wenn die Politik oft behauptet, die privat versicherten Bürger zahlen weniger pro Monat als die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen. Das betrifft allein die wenigen sehr jungen Menschen, die "Single" sind. Aber auch die bleiben nicht immer Single, sondern gründen ebenfalls Familien.

Die Privaten Versicherungen kennen keine Budgets wie in den Gesetzlichen Krankenkassen. Das ist auch der Grund, warum Privatversicherte einen "normalen" Termin bei den Ärzten in den Praxen bekommen können.

Privatversicherungen kennen auch keine nennenswerten Leistungsausschlüsse wie bei den Gesetzlichen Kassen - hier werden im Wesentlichen bis auf extreme Ausnahmen alle Leistungen uneingeschränkt bezahlt. Das gilt neben der Honorierung ärztlicher Leistungen auch für Arzneimittel und modernste Untersuchungsmethoden, die Kassenpatienten nicht zustehen, denn dafür hat die Politik eine Behörde geschaffen, die festlegt, welche Leistungen die Gesetzlichen Kassen bezahlen dürfen und welche nicht. Behaupten die Gesetzlichen Kassen immer wieder, "... wir bezahlen alles, was der Arzt aufschreibt", so sagen sie wissentlich die Unwahrheit - die Gesetzlichen Kassen dürfen nämlich nach dem Buchstaben des Sozialgesetzbuches (SGB) garnicht alles bezahlen.

Privatversicherte erhalten vom Arzt eine Rechnung, so wie bei jeder tagtäglichen Geschäftsbeziehung im Supermarkt, bei einem Handwerker oder einer Autowerkstatt. Die Patienten können die erbrachten Leistungen transparent kontrollieren. Die Abrechnungshöhe von ärztlichen Leistungen unterliegt nicht etwa der Willkür, Lust oder Laune des abrechnenden Arztes, sondern ist in einer staatlich Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt. Diese Rechnungen werden von den Patienten bei Ihrer Versicherung eingereicht.